Jugenschutzuntersuchung

Jugendgesundheitsuntersuchung J1:
Speziell für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es diese Vorsorgeuntersuchung. Bei Beginn einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses ist diese Untersuchung vorgeschrieben und wird kostenlos durchgeführt. Eine entsprechende Bescheinigung zu dieser Untersuchung stellt ihnen ihr zuständiges Bürgerbüro in Ihrem Bezirk aus.

Zur Beantragung benötigt das Bürgerbüro in der Regel den Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass, sowie bei Beantragung oder Abholung durch Dritte, den Personalausweis des Beauftragten.
Bei einer Nachuntersuchung während der Ausbildung oder Lehre muss zusätzlich der Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelgt werden.

In unserer Praxis legen sie einfach nur den Berechtigungschein vor und vereinbaren einen Termin, an dem die komplette Untersuchung durchgeführt wird.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken